 |
Metallographie Forum Die Diskussionsplattform für Metallographie
|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
first.strike
Anmeldedatum: 27.06.2011 Beiträge: 15
|
Verfasst am: Di, 17. Jan, 2012 07:56 Titel: Korrektur falscher Wärmebehandlung |
|
|
mich würde mal folgendes interessieren.
wenn bei der vergütung die gewünschte härte unterschritten wurde und man neu vergüten muss ist die vorgehensweise ja folgende:
vor dem neuen austenitisieren wird zuerst weichgeglüht.
wofür ist das glühen notwendig?beim austenitisieren geht doch alles in lösung. |
|
| Nach oben |
|
 |
Kaatz

Anmeldedatum: 06.08.2007 Beiträge: 247 Wohnort: Lette-Verein
|
Verfasst am: So, 29. Jan, 2012 22:36 Titel: |
|
|
Hallo first.strike,
deine Frage ist etwas unspezifisch.
Weichgeglüht werden nur übereutektoide Stähle und wenn sie bereits vergütet sind, macht das für mich auch in der Tat wenig Sinn.
Meines Erachtens nach braucht man einen 'zu hart' vergüteten Stahl nur länger oder höher anzulassen, dann wird er wieder weicher. Ausnahme sind Schnellstähle.  _________________ Administrator - Metallographie Forum - |
|
| Nach oben |
|
 |
Martin
Anmeldedatum: 19.07.2011 Beiträge: 9
|
Verfasst am: Do, 02. Feb, 2012 16:15 Titel: |
|
|
Hallo,
ich denke das kann ich klären:
Wenn das Werkstück vergütet ist, und eine Festigkeit von
über ~1000 Mpa aufweist, sollte man vor dem erneuten Vergüten
auf jeden Fall weichglühen.
Das ist in der Rissgefahr begründet. Erhitzt man ohne Weichglühung,
kann dieses aufgrund der hohen Festigkeit, und damit einhergehenden
fehlenden Duktilität, zu Aufheizrissen führen.
Gruß
Martin |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|