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Öffnungszeiten: Abteilung Metallographie
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aktuelle Stundenpläne: MET A2, R2, R4, R6/A4 im pdf.download pdf Download Anmeldeformular/Aufnahmeantrag

Betriebspraktikum für MET R4
nächster Termin 22.03.- 23.04.2010 (5 Wochen, davon 2 in den Osterferien!!!)

externe Praktika: Terminplan Werkstoffprüfung Praktikum pdf Download Terminplan Werkstoffprüfung Praktikum
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Berliner Schulferien
Fehlzeitenregelung
Schüler-BAföG


Buchempfehlungen für unsere Schüler pdf.download: pdf Download Bücherliste für unsere Schüler

Diese Empfehlungen sind keine Verpflichtung zur Anschaffung der vorgestellten Bücher!!! Hinweis: Ältere Ausgaben sind oft wesentlich preiswerter zu erhalten und leisten auch ihren Dienst. Diese Liste ist auch in unserem Forum zu finden. (Stand: 09/2007)


Abteilungsleiterin Frau Jeschke
Mo-Fr
während der Pausenzeiten, Tel. 030 / 21 99 44 50

Büro in der Metallographie
Hr. Belsito, Fr. Kaatz, Fr. Köpnick-Welzel, Fr. Ruhland, Fr. Weber 
Mo-Fr während der Unterrichtszeiten, in den Ferien nur zeitweise
Tel.030 / 21 99 44 55 oder info@metallographie-ausbildung.de

Sekretariat der Technischen Berufsfachschule
(Altbau, 1.Etage):
Mo, Di, Do, Fr     9:30 - 12:00
Mo, Di, Do        13:00 - 15:00
Mi                    ganztags geschlossen!!!
Tel. 030 / 21 99 41 36
FAX 030 / 21 99 42 41
Bitte unbedingt Namen und Ausbildung angeben!

Bibliothek (Neubau, Erdgeschoß, N 003):
Mo - Do      9:00 - 15:00 
Fr              9:00 - 13:00
Tel. 21 99 41 53

Cafeteria
Mo
            8:45 - 10:30 und 11:00 – 12:00
Di - Fr        8:30 - 10:30 und 11:00 – 12:00

Mensa
Mo - Fr
     11:30 – 13:30


Fehlzeitenregelung
Im Krankheitsfall oder wenn Sie aus anderen wichtigen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen können, sollten Sie uns dies kurz mitteilen, die Information wird an die Klassenleitung weitergegeben. Kontakt
Grundsätzlich müssen alle Fehlstunden schriftlich entschuldigt werden.

Schriftliche Entschuldigungen für versäumte einzelne Stunden oder ganze Tage müssen dem/der Klassenleiter/in bei Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens jedoch am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden (genau wie bei Arbeitsverhältnissen!) Andernfalls gelten sie als nicht entschuldigte Fehlzeiten.
Fehltage, an denen schriftliche Leistungsnachweise (Klausur, angekündigter Test, Abgabe von Berichten oder Protokollen) erfolgen sollen, bedürfen der ärztlichen Bescheinigung. Bei Nichtvorlage einer solchen Bescheinigung, erfolgt die Bewertung der Arbeit mit der Note „6“.
Setzen Sie sich bitte aktiv zur Festlegung eines Nachschreibetermins mit dem jeweiligen Fachlehrer in Verbindung! Wird der Unterricht wieder besucht, können Sie von der ersten Stunde an zur Nacharbeit herangezogen werden! Protokolle/Berichte sind dann unverzüglich abzugeben und nicht erst am Tag an dem das Fach wieder unterrichtet wird.

Unentschuldigte Fehlzeiten liegen vor, wenn die Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte (s.o.) oder der Grund nicht anerkannt werden konnte. Liegen unentschuldigte Fehlzeiten innerhalb von 2 Monaten an 10 Unterrichtstagen (ganz oder stundenweise) oder innerhalb von 6 Monaten an 14 Unterrichtstagen vor, so kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden. (Vgl. „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“, kann beim Klassenleiter/in eingesehen werden.)
Ferienzeiten werden bei der Festlegung des Zeitraums nicht mitgezählt. Allerdings verfallen „alte“, nicht entschuldigte Fehlzeiten aus dem vorangegangenen Semester nicht.

Fehlstunden direkt vor Klausurterminen/Berichtabgaben u.s.w. werden grundsätzlich nicht entschuldigt!!!

Für alle Unterrichtsfächer gilt eine 80% Anwesenheitspflicht für die Erteilung einer noch ausreichenden Note („4“). Liegen für versäumte Praktikums-Termine ärztliche Bescheinigungen vor, kann nachgearbeitet werden.


Das erste Ausbildungshalbjahr ist Probezeit. (An dieser Stelle sei noch einmal auf den §4.10 des Ausbildungsvertrages hingewiesen, wonach dieser bei deutlichem Leistungsabfall auch während des laufenden Schuljahres jederzeit auf Beschluss der Gesamtkonferenz gekündigt werden kann.)


BAföG

Schüler/Schülerin der Metallographie können ggf. einen BAföG-Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern.
Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt.

  • Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau, Zehlendorf-Steglitz, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg:


    • Bezirksamt Charlottenburg von Berlin
      Amt für Ausbildungsförderung
      Schülerförderung
      10617 Berlin

      Besucheranschrift:
      Otto-Suhr-Allee 100
      Zi 347 - 351 und
      Zi 342 - 345
      10585 Berlin

      Tel 9029 – 10 Fax 9029 - 13 460
      Di 09.00-13.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr


  • Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick


    • BA Lichtenberg von Berlin
      Amt für Ausbildungsförderung
      Schülerförderung
      Alfred-Kowalke-Str.24
      10315 Berlin

      Tel. 90296-0 FAX 90296-8389 Di 09.00-12.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr


  • Pankow, Reinickendorf


    • BA Pankow von Berlin
      Amt für Ausbildungsförderung, Haus 3
      Fröbelstr. 17
      10405 Berlin

      Tel. 90295-0 Fax 90295-5322
      Di 09.00-12.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr

Zur schnellen Übersicht:

Bedarfsermittlung beim BAföG [§§ 12-14] (Quelle: www.bafoeg-rechner.de)
SchülerInnen an Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.

Hier ist eine Förderung auch dann möglich, wenn Ihr bei den Eltern wohnt.

  Bei den Eltern wohnend Nicht bei den Eltern wohnend
Grundbetrag
192 €
348 €
Mietzuschlag
-
bis zu 64 € (Miete > 52 €)
KV-Zuschlag1
47 €
47 €
PV-Zuschlag1
8 €
8 €
Möglicher Höchstbetrag
247 €
467 €

1 nur wenn Bedingungen erfüllt, siehe "Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung"

Wichtig: Den höheren Grundbetrag (nicht bei den Eltern wohnend) gibt es nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen.
  • Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
  • Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
Ist dies nicht der Fall, gibt es auch für diejenigen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, den Grundbetrag von 192 Euro.
(Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2007)

hilfreiche Links:
www.bafoeg.bmbf.de
www.bafoeg-rechner.de



Info für Neu-Berliner


Öffentliche Verkehrsmittel
In Berlin gibt es ein weitverzweigtes Netz von U-Bahn, Buslinien, S-Bahn, Tram (Straßenbahn). So erreicht man den Lette-Verein über die U-Bahnhöfe
Viktoria-Luise-Platz (kürzester Fußweg! Linie U4),
Wittenbergplatz (U1, U2, U3), oder
Spichernstrasse (U9) oder mit den
Buslinien M46 und 204.

Der einfache Fahrschein innerhalb des Tarifbereichs AB kostet z.Zt. 2,10 €.
Es gibt für Schüler Monatskarten (auch gleitend) für 26 € ;, Jahresabo/Geschwisterkarte ist möglich.
(Der gültige Schülerausweis muss mitgeführt werden, alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07/2009)

Genauere Auskünfte erteilen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
www.bvg.de

Zimmervermittlungen
Wer für die Ausbildung nach Berlin zieht, möchte nicht unbedingt eine eigene Wohnung mieten. Für möblierte 1-Zimmerwohnungen sollte man ab ca. 150 €/Monat (ca. 30m²) rechnen (z.B. www.wg-gesucht.de oder
www.wohnungs-schnaeppchen.com) und Fahrzeiten bis zu 30-45 min. einkalkulieren, da in der Innenstadt fast nur teure Touristenzimmer angeboten werden.
Übrigens unterhält der Lette-Verein auch ein paar Wohnhäuser in unmittelbarer Nähe. Nachfragen bei unserer Verwaltung (Herr Lüder, Tel. 030/2199 4141) kann manchmal erfolgreich sein.

 
 
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