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Infos
für Bewerber nicht deutscher Staatsangehörigkeit
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Berliner Schulferien
Fehlzeitenregelung
Schüler-BAföG
Buchempfehlungen für unsere Schüler
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Diese Empfehlungen sind keine Verpflichtung zur Anschaffung der
vorgestellten Bücher!!! Hinweis: Ältere Ausgaben sind
oft wesentlich preiswerter zu erhalten und leisten auch ihren Dienst.
Diese Liste ist auch in unserem Forum zu finden.
(Stand: 09/2007)
Abteilungsleiterin Frau Jeschke
Mo-Fr während der Pausenzeiten, Tel. 030 / 21 99
44 50
Büro in der
Metallographie
Hr. Belsito, Fr. Kaatz,
Fr. Köpnick-Welzel, Fr. Ruhland, Fr. Weber
Mo-Fr während der
Unterrichtszeiten, in den Ferien nur zeitweise
Tel.030 / 21 99 44 55 oder info@metallographie-ausbildung.de
Sekretariat der
Technischen Berufsfachschule
(Altbau, 1.Etage):
Mo, Di, Do, Fr
9:30 - 12:00
Mo, Di, Do
13:00 - 15:00
Mi
ganztags geschlossen!!!
Tel. 030 / 21 99 41 36
FAX 030 / 21 99 42 41 Bitte unbedingt Namen und Ausbildung angeben!
Bibliothek (Neubau, Erdgeschoß, N 003):
Mo - Do
9:00 - 15:00
Fr
9:00 -
13:00
Tel. 21 99 41 53
Cafeteria
Mo
8:45 - 10:30 und
11:00 – 12:00
Di - Fr
8:30 -
10:30 und 11:00 – 12:00
Mensa
Mo - Fr 11:30
– 13:30
Fehlzeitenregelung
Im Krankheitsfall oder wenn Sie aus anderen wichtigen Gründen
nicht zum Unterricht erscheinen können, sollten Sie uns dies
kurz mitteilen, die Information wird an die Klassenleitung
weitergegeben. Kontakt
Grundsätzlich müssen alle
Fehlstunden schriftlich entschuldigt werden.
Schriftliche Entschuldigungen für versäumte einzelne
Stunden oder ganze Tage müssen dem/der
Klassenleiter/in bei Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens
jedoch am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden
(genau wie bei Arbeitsverhältnissen!) Andernfalls gelten sie
als nicht entschuldigte Fehlzeiten.
Fehltage, an denen schriftliche Leistungsnachweise (Klausur,
angekündigter Test, Abgabe von Berichten oder Protokollen)
erfolgen sollen, bedürfen der ärztlichen
Bescheinigung. Bei Nichtvorlage einer solchen
Bescheinigung, erfolgt die Bewertung der Arbeit mit der Note
„6“.
Setzen Sie sich bitte aktiv zur
Festlegung eines Nachschreibetermins mit dem jeweiligen Fachlehrer in
Verbindung! Wird der Unterricht wieder besucht, können Sie von
der ersten Stunde an zur Nacharbeit herangezogen werden!
Protokolle/Berichte sind dann unverzüglich abzugeben und nicht
erst am Tag an dem das Fach wieder unterrichtet wird.
Unentschuldigte Fehlzeiten
liegen vor, wenn die Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte (s.o.)
oder der Grund nicht anerkannt werden konnte. Liegen unentschuldigte
Fehlzeiten innerhalb von 2 Monaten an 10 Unterrichtstagen (ganz oder
stundenweise) oder innerhalb von 6 Monaten an 14 Unterrichtstagen vor,
so kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden. (Vgl.
„Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“, kann
beim Klassenleiter/in eingesehen werden.)
Ferienzeiten werden bei der Festlegung des Zeitraums nicht
mitgezählt. Allerdings verfallen „alte“,
nicht entschuldigte Fehlzeiten aus dem vorangegangenen Semester nicht.
Fehlstunden direkt vor
Klausurterminen/Berichtabgaben u.s.w. werden
grundsätzlich nicht entschuldigt!!!
Für alle Unterrichtsfächer gilt eine
80% Anwesenheitspflicht für die Erteilung einer noch
ausreichenden Note („4“). Liegen für
versäumte Praktikums-Termine ärztliche Bescheinigungen vor, kann
nachgearbeitet werden.
Das erste Ausbildungshalbjahr ist Probezeit. (An dieser Stelle sei noch
einmal auf den §4.10 des Ausbildungsvertrages hingewiesen,
wonach dieser bei deutlichem Leistungsabfall auch
während des laufenden Schuljahres jederzeit auf
Beschluss der Gesamtkonferenz gekündigt werden kann.)
BAföG
Schüler/Schülerin der Metallographie
können ggf. einen BAföG-Antrag beim Amt
für Ausbildungsförderung stellen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der
Eltern.
Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das
Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in
dem der/die Auszubildende wohnt.
- Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte,
Spandau, Zehlendorf-Steglitz, Friedrichshain-Kreuzberg,
Neukölln, Tempelhof-Schöneberg:
- Bezirksamt Charlottenburg von
Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Schülerförderung
10617 Berlin
Besucheranschrift:
Otto-Suhr-Allee 100
Zi 347 - 351 und
Zi 342 - 345
10585 Berlin
Tel 9029 – 10 Fax 9029 - 13 460
Di 09.00-13.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr
- Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf,
Treptow-Köpenick
- BA Lichtenberg von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Schülerförderung
Alfred-Kowalke-Str.24
10315 Berlin
Tel. 90296-0 FAX 90296-8389
Di 09.00-12.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr
- Pankow, Reinickendorf
- BA Pankow von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung, Haus 3
Fröbelstr. 17
10405 Berlin
Tel. 90295-0 Fax 90295-5322
Di 09.00-12.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr
Zur schnellen Übersicht:
Bedarfsermittlung beim BAföG [§§ 12-14]
(Quelle: www.bafoeg-rechner.de)
SchülerInnen an Berufsfachschulen und Fachschulen, deren
Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht
voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen
Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss
vermitteln.
Hier ist eine Förderung auch dann möglich, wenn Ihr
bei den Eltern wohnt.
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Bei den Eltern wohnend |
Nicht bei den Eltern wohnend |
| Grundbetrag |
192
€
|
348
€
|
| Mietzuschlag |
-
|
bis zu 64
€ (Miete > 52 €)
|
| KV-Zuschlag1 |
47
€
|
47
€
|
| PV-Zuschlag1 |
8
€
|
8
€
|
Möglicher
Höchstbetrag
|
247
€
|
467
€
|
1 nur wenn Bedingungen
erfüllt, siehe "Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung"
Wichtig: Den
höheren Grundbetrag (nicht bei den Eltern wohnend) gibt es
nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Von der Wohnung der Eltern aus ist
eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu
erreichen.
- Der Auszubildende führt
einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
- Der Auszubildende führt
einen eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
Ist dies nicht der Fall, gibt es auch für diejenigen, die
nicht bei ihren Eltern wohnen, den Grundbetrag von 192 Euro.
(Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2007)
hilfreiche Links:
www.bafoeg.bmbf.de
www.bafoeg-rechner.de
Info für Neu-Berliner
Öffentliche
Verkehrsmittel
In Berlin gibt es ein weitverzweigtes Netz von U-Bahn, Buslinien,
S-Bahn, Tram (Straßenbahn). So erreicht man den Lette-Verein
über die U-Bahnhöfe
Viktoria-Luise-Platz (kürzester Fußweg! Linie U4),
Wittenbergplatz (U1, U2, U3), oder
Spichernstrasse (U9) oder mit den
Buslinien M46 und 204.
Der einfache Fahrschein innerhalb des Tarifbereichs AB kostet z.Zt.
2,10 €.
Es gibt für Schüler Monatskarten (auch gleitend)
für 26 € ;, Jahresabo/Geschwisterkarte ist
möglich.
(Der gültige Schülerausweis muss mitgeführt
werden, alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07/2009)
Genauere Auskünfte erteilen die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG)
www.bvg.de
Zimmervermittlungen
Wer für die Ausbildung nach Berlin zieht, möchte
nicht unbedingt eine eigene Wohnung mieten. Für
möblierte 1-Zimmerwohnungen sollte man ab ca. 150
€/Monat (ca. 30m²) rechnen (z.B.
www.wg-gesucht.de oder
www.wohnungs-schnaeppchen.com) und Fahrzeiten bis zu 30-45
min. einkalkulieren, da in der Innenstadt fast nur teure
Touristenzimmer angeboten werden.
Übrigens unterhält der Lette-Verein auch ein paar
Wohnhäuser in unmittelbarer Nähe. Nachfragen bei
unserer Verwaltung (Herr Lüder, Tel. 030/2199 4141) kann
manchmal erfolgreich sein.
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